Ich erkläre mich damit einverstanden, dass meine angegebenen Daten für die DSGVO-konforme Verarbeitung zum Zwecke der Erbringung der Hebammen-Dienstleistungen verarbeitet werden dürfen. Sofern noch keine Dienstleistungen erbracht wurden, kann diese Einwilligung jederzeit widerrufen werden. Wenn bereits Dienstleistungen erbracht wurden werden die Daten lediglich zum Nachweis der korrekten Abwicklung der bisherigen Tätigkeit (z.B.: Dokumentation der Hebammenleistung, Abrechnung der Hebammenleistung) verwendet. Durch den Widerruf der Einwilligung wird die Rechtmäßigkeit der aufgrund der Einwilligung bis zum Widerruf verarbeiteten Daten nicht berührt.
Ihre Daten werden nach Ablauf der gesetzlichen Aufbewahrungspflichten für Dokumentation und Abrechnung (30 Jahre bei Hausgeburten, in allen anderen Fällen 10 Jahren) unwiderruflich gelöscht. Ihre Daten geben wir nicht ohne Ihre Einwilligung weiter - mit Ausnahme gesetzlicher Verpflichtungen wie der Abrechnung.
Ich verarbeite die Daten in Übereinstimmung mit den datenschutzrechtlichen Bestimmungen.
Ihnen stehen grundsätzlich die Rechte auf Auskunft, Berichtigung, Löschung, Einschränkung, Datenübertragbarkeit, Widerruf und Widerspruch zu. Wenn Sie glauben, dass die Verarbeitung Ihrer Daten gegen das Datenschutzrecht verstößt oder Ihre datenschutzrechtlichen Ansprüche sonst in einer Weise verletzt worden sind, können Sie sich bei der Aufsichtsbehörde beschweren.
Indem ich Hebamio nutze und bei Julie Mason buche, bestätige ich, dass ich die unten aufgeführten Allgemeinen Geschäftsbedingungen und Richtlinien gelesen und akzeptiert habe:
ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN Die folgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für den Vertrag zwischen Julie Mason und dem Kunden.
VERTRAGSZUSAMMENFASSUNG
Nach der Buchung eines Kurses erhalten die Kunden eine Bestätigung des Buchungseingangs per E-Mail (Buchungsbestätigung).
KURSE UND KOSTEN
Bei gesetzlich krankenversicherten Frauen werden Kurse, die von den Versicherungen gefördert werden, z. B. Rückbildung Geburtsvorbereitungskurse, von der Hebamme direkt mit der Krankenkasse der Frau abgerechnet. Bei privat versicherten Frauen wird dann direkt eine Rechnung an die Frau gesendet, die sie selbst begleichen und dann bei ihrer Versicherung zur Erstattung einreichen kann.
Versäumte Stunden können nicht mit der Versicherung abgerechnet werden und müssen von der Teilnehmerin bezahlt werden, 8,36 € pro 60 Minuten. Dabei spielt es keine Rolle, aus welchem Grund die Teilnahme nicht stattgefunden hat.
Die Partnergebühr kann teilweise, aber nicht immer, von der Partnerversicherung erstattet werden. Nach Abschluss des Kurses wird eine Teilnahmebescheinigung ausgestellt. Die Partnergebühr muss nach Erhalt der Rechnung bezahlt werden.
STORNIERUNGSBEDINGUNGEN
Wenn der Teilnehmer einen Kurs absagen muss, werden bis 28 Tage vor Kursbeginn 50 % der Kursgebühr erstattet, danach wird keine Rückerstattung der Kursgebühr mehr verlangt.
Wenn der Kurs von Julie Mason abgesagt wird, wird die Kursgebühr vollständig erstattet.
Verbrauchern steht ein Widerrufsrecht nach folgender Maßgabe zu:
Verbraucher ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu Zwecken abschließt, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbstständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden kann. Die Hebamme/Hebammenpraxis weist die Teilnehmerin auf folgendes hin: Sie haben das Recht, binnen 14 Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt 14 Tage ab dem Tag des Vertragsabschlusses. Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie der Hebamme mittels einer eindeutigen Erklärung (z. B. ein mit der Post versandter Brief oder per E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.
Folgen des Widerrufs
Die Hebamme/Hebammenpraxis hat alle Zahlungen, die sie von der Teilnehmerin erhalten hat, unverzüglich, spätestens aber binnen 14 Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über den Widerruf eingegangen ist. Hat die Teilnehmerin verlangt, dass die Dienstleistung bereits während der Widerrufsfrist beginnen soll, so hat diese an die Hebammenpraxis einen angemessenen Betrag zu zahlen, der dem Anteil der bis zu dem Zeitpunkt in Anspruch genommenen Dienstleistung entspricht.